Kosten
Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften und der Heilfürsorge möglich. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, die Kosten der Therapie als Selbstzahler*in zu übernehmen.
Beihilfe
Psychotherapie ist nach Antrag beihilfefähig. Zur Anerkennung benötigt die Beihilfestelle ein psychotherapeutisches Gutachten, das nach den probatorischen Sitzungen von mir gestellt wird.
5 solcher probatorischer Sitzungen zahlt die Beihilfe in jedem Fall.
Selbstzahler*in
Es besteht immer die Möglichkeit die Therapie als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen.
Meine Abrechnung erfolgt hierfür nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP, 2.7 facher Satz = 108,59€).
Die Kosten können als "außergewöhnliche Belastung" nach § 33 EStG von der Steuer abgesetzt werden.
Weitere Kostenträger
Berufsgenossenschaften, Heilfürsorge und weitere Kostenträger haben verschiedene Vorgaben für die Kostenübernahme von Psychotherapie (bspw. für Bundesbeamte oder -polizei).
Bitte kontaktieren Sie mich gerne, wenn hierzu Fragen bestehen.
Private
Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Jedoch gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen je nach Vertrag.
Ihre genauen Konditionen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder bei Ihrer Versicherung erfragen. Ich rechne gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Gesetzliche
Krankenversicherung
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie.
Für das Aufsuchen einer psychotherapeutischen
Sprechstunde benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.